Auf der Webseite
der Jagdkynologischen Vereinigung Baden-Württemberg (JKV-BW) finden
Sie eine Pressemitteilung und eine Zusammenfassung zu den
Forderungen und Ergebnissen:
http://www.jkv-bw.de/Jagd-Wildtiermanagementgesetz.htm
Bereits im Koalitionsvertrag 2011 legte sich die grün-rote Landesregierung fest, dass in Baden-Württemberg im Rahmen einer Novellierung des Landesjagdgesetzes ein weitgehend vom Bundesjagdgesetz losgelöstes Vollgesetz erarbeitet werden soll.
Auch wenn schon im Koalitionsvertrag schon festgeschrieben war, dass es z.B. ein Fütterungsverbot für Wildtiere geben soll und der Tierschutz im Jagdgesetz stärker berücksichtigt werden soll, wurde als Novum die Politik des "Gehört Werdens" eingeführt.
Dies bedeutet, dass in einem
Beteiligungsverfahren die (Interessen-) Verbände bereits vor
Erstellung eines Referentenentwurfs aufgefordert wurden, wichtige
Themen in Arbeitsgruppen zu diskutieren und dabei Konsens- und
Dissens-Punkte zu erarbeiten.
In einem Vorgespräch kam die oberste Jagdbehörde zu dem Ergebnis,
dass zu dem Themengebiet Jagdgebrauchshundewesen auch Vertreter der
Jagdkynologischen Vereinigung Baden-Württemberg im JGHV eV. (JKV-BW)
, also der Vertretung der Zucht- und Prüfungsvereine im
Jagdgebrauchshundverband in Baden Württemberg, eingeladen werden.
In den Arbeitskreissitzungen wurde angestrebt, dass die
verschiedenen Vertreter ihre Argumente sachlich austauschen können
und damit der Anteil der Dissens-Punkte möglichst gering gehalten
wird. Die Dissens-Punkte wurden dann nochmals in einem
Koordinierungskreis erörtert.
Sofern auch im Koordinierungskreis kein Konsens erzielt werden
konnte, entscheidet das Ministerium Ländlicher Raum und
Verbraucherschutz (MLR) auf Basis der Erkenntnisse aus dem
Beteiligungsverfahren welche Regelungen zu diesen Punkten im
Referentenentwurf getroffen werden sollen.
Nach Erstellung des Referentenentwurfs entsprach der weitere Ablauf dem Standard-Gesetzgebungsverfahren. Einflussnahme war bis zuletzt möglich und erforderlich!
Die Jagdkynologische Vereinigung Baden-Württemberg hat sich, wie auch die weiteren Nutzerverbände, in den letzten beiden Jahren bei der Erarbeitung des Entwurf in zahlreichen Stellungnahmen, Vorschlägen und persönlichen Gesprächen eingebracht und dabei sowohl für den Erhalt von für das Jagdgebrauchshundewesen wichtigen Belangen gekämpft als auch konstruktiv die Findung von geeigneten Kompromissen zwischen den verschiedenen Interessenlagen unterstützt.
Die Vorschläge und Forderungen der JKV-BW wurden in weiten Teilen berücksichtigt. Leider blieb es jedoch bei den, vor allem für das Niederwild, fatalen Regelungen zum Verbot von sofort tötenden Fallen, dem Abschussverbot von streunenden Katzen und dem Verbot der Baujagd am Naturbau, sowie der Einstufung des Rebhuhns in das Schutzmanagement.
Aus Sicht der Jagd und des Niederwildes gibt es daher mehrere Gründe mit dem neuen JWMG NICHT zufrieden zu sein.
Aus Sicht des Jagdgebrauchshundewesens jedoch müssen wir zwar den schmerzlichen Verlust der Baujagd am Naturbau beklagen, konnten aber in den anderen Bereichen unsere Belange so qualifiziert und überzeugend darlegen, dass es keine weiteren Einschränkungen bei den bewährten Regelung für Ausbildung, Prüfung und Einsatz unserer Jagdgebrauchshunde gibt.
Auf der Webseite www.jkv-bw.de befindet sich ein Dokument, in dem die JKV-BW nochmals die einzelnen Punkte beleuchtet, für die wir uns im Rahmen der Novelle besonders engagiert haben.
Bitte tragen Sie diese Informationen oder einen Verweis die Webseite www.jkv-bw.de, an Ihre Freunde und Bekannten im Jagdgebrauchshundewesen weiter. Es ist wichtig, dass Hundeführer wissen, was auf dem Spiel stand und wo wir jetzt stehen.
Beste Grüße und Waidmannsheil
Wilfried Schlecht